Empfehlungsschreiben
Bitte beachten Sie, dass ein Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben nur für einen konkreten Anlass ausgestellt werden kann (und höchstens zweimal).
Wir stellen Empfehlungsschreiben außerdem grundsätzlich nur für aktuell an der FAU eingeschriebene Studierende aus. Sollten Sie inzwischen die FAU verlassen haben bzw. an eine andere Hochschule gewechselt sein, so wenden Sie sich für ein Empfehlungsschreiben bitte an diese.
Darüber hinaus sollten Sie mindestens zwei Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls abgeschlossen haben. Wenn Sie bereits eine wissenschaftliche Arbeit an unserem Lehrstuhl angefertigt haben (Seminararbeit oder Abschlussarbeit), wäre das von Vorteil.
Wenn bei einer Bewerbung, z.B. für ein Studienstipendium o. ä., ein Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben unseres Lehrstuhls erforderlich ist, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen (in digitaler Kopie):
- Informationen zum Anlass, insbesondere die gestellten Anforderungen an das Gutachten bzw. Empfehlungsschreiben (z.B. ein dafür vorgegebenes Formular)
- Kontaktdaten
- Lebenslauf
- Abiturzeugnis
- Nachweise über Studienleistungen (Notenauszug vom Prüfungsamt, ggf. Vordiplomzeugnis, Notenauflistung der Assessmentphase oder Bachelorzeugnis)
- Praktikums- und/oder Ausbildungsnachweise
- Nachweise über extracurriculare Aktivitäten
Die Unterlagen sind bei demjenigen Mitarbeiter einzureichen, dessen Übung Sie besucht und/oder bei dem Sie eine Seminararbeit abgelegt haben. Um uns ein Bild von Ihnen zu machen, führen wir ein kurzes Gespräch mit Ihnen.
Bitte planen Sie ab Vorlage der vollständigen Unterlagen und erfolgtem Gesprächstermin für die anschließende Erstellung des Gutachtens bzw. Empfehlungsschreibens einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen ein.
Für Stipendien, die durch die Praxispartner des Lehrstuhls für Rechnungswesen und Prüfungswesen angeboten werden (z. B. Studienstipendium der Deloitte-Stiftung etc.) sind die in der Ausschreibung angegebenen Unterlagen einzureichen.